Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
Allgemeines

1.)Am Training teilnehmen dürfen nur Hunde, die gültig geimpft (Tollwut, Parvovirose, Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Leptospirose, wenn möglich Zwingerhusten) und frei von ansteckenden Krankheiten sowie Parasiten sind. Für die Teilnahme an der Welpengruppe sind altersgemäße Impfungen vorzuweisen, d.h. die Grundimmunisierung muss noch nicht abgeschlossen sein.

2.)Sollte sich der/die Besitzer/in eines Hundes bezüglich Ansteckungsgefahr für andere Hunde nicht sicher sein, wird gebeten, den Trainer vor Besuch der Hundeschule zu kontaktieren.

3.)Der Halter ist verpflichtet, bekannte und für das Training relevante Erkrankungen seines Hundes (z.B. Gelenkserkrankungen, Wirbelsäulenerkrankungen, Epilepsie u.a.) dem Trainer vor Antritt des ersten Trainings mitzuteilen. Dies gilt auch für Verhaltensprobleme, wie z.B. Aggressionsverhalten gegenüber Hund und Mensch, Angst vor fremden Menschen, etc. .

4.)Der Halter akzeptiert, dass die Hundeschule Dog Art den Einsatz sogenannter Starkzwangmittel – insbesondere Stachelhalsband, Endloswürger, Stromreizgerät u.ä. – im Training und im Alltag absolut verbietet. Sollte der Halter diese Hilfsmittel verwenden und die Hundeschule davon Kenntnis bekommen, wird der Halter vom Training mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.

5.)Der Halter versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den in der Anmeldung genannten Hund besteht. Der/die Halter/in haftet für alle von seinem/ihrem Hund während der Ausbildung verursachten Schäden. Der/die Unterzeichnende verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall zu übernehmen, wenn ein Dritter für Ihn an dieser Ausbildung teilnimmt. Die Teilnahme an den Übungsstunden, Seminaren, etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Der Halter ist verpflichtet, Begleitpersonen über diesen Sachverhalt in Kenntnis zu setzten.

Unterricht

6.) Der Trainer behält sich vor, den Unterricht in besonderen Fällen abzusagen. Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt.

7.)Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzeltermins oder einer zugesagten Gruppenstunde muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Geschieht dies nicht, wird die Unterrichtsstunde angerechnet.

8.)Bei geschlossenen Gruppenkursen besteht kein Anspruch auf das Nachholen von seitens des Hundehalters versäumten Stunden, ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr für versäumte Stunden.

9.)10er-Karten für den Gruppenunterricht gelten nur für einen Zeitraum von max. 12 Wochen ab dem Erwerb/der erster Teilnahme. Dies bedeutet in der Praxis, dass max. 2 Termine versäumt und nach Rücksprache mit dem Trainer zu einem späteren Zeitpunkt oder in einer anderen Gruppe nachgeholt werden können. Ab dem 01.07.2017 erworbene 10er-Karten für den Einzelunterricht gelten nur noch für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Erwerb/der ersten Teilnahme.

10.)Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den/die Teilnehmer/in werden keine Kursgebühren erstattet.
11.)Der Trainer behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilig zurückerstattet.

12.) Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem/der Teilnehmer/in und dazugehörigem Hund abhängt, begründet in der Umsetzung der Anweisungen und Hilfestellungen der Hundeschule.

13.)Die Teilnahmegebühr wird mit Unterzeichnung der Anmeldung fällig und/oder muss spätestens in der zweiten Stunde bar bezahlt werden oder vor Antritt der zweiten Stunde auf das Konto der Hundeschule überwiesen sein, bei Seminaren vor Antritt des Seminars.

14.)Die Hundeschule behält sich vor, die Ausbildung vorzeitig zu beenden, wenn der Hundehalter sich in gravierender Weise nicht an die Anweisungen des Trainers hält, den Hund unangemessen behandelt oder Verhaltensauffälligkeiten verschwiegen hat, die für andere eine Gefahr darstellen. Für diesen Fall wird die Kursgebühr anteilig zurückerstattet, weitere Ansprüche gegen die Hundeschule bestehen nicht.

15.)Der Trainer behält sich vor, Hunden, die nicht für den Gruppenunterricht geeignet erscheinen, die Teilnahme daran zu verweigern. In diesem Falle besteht die Möglichkeit, den Hund durch Einzelunterricht auf die Teilnahme am Gruppenunterricht vorzubereiten.

16.)Das Begehen und Beklettern der Übungsgeräte ist für alle Personen untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.

Sonstiges

17.)Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Punkte hiervon unberührt. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Darmstadt